Führerscheinklasse T
Beinhaltet: L, AM
Mindestalter: 16 Jahre
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Zugmaschinen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein bionomisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen