Führerscheinklasse T

Beinhaltet:  L, AM

Mindestalter: 16 Jahre

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Zugmaschinen

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

bbH max. 60 km/h

für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h

auch mit Anhänger

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

bbH max. 40 km/h

auch mit Anhänger


Ausbildung


Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein bionomisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen