Führerscheinklasse T
Mindestalter: 16 Jahre
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Zugmaschinen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein bionomisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen