Führerscheinklasse T


Mindestalter: 16 Jahre

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Zugmaschinen

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

bbH max. 40 km/h

mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

bbH max. 25 km/h

auch mit Anhänger

Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff


Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen


Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein bionomisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen