Führerscheinklasse CE
Beinhaltet: BE, C1E, T
Vorbesitz: C
Mindestalter: 21 Jahre/18 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 tzGM. einschl. eines Anhängers zulüssig (EWG 3820/85Art. 5).
Bei Vorbesitz der alten Klasse 3 gilt nur die Weiterbildungspflicht.
Ausbildung
Theorie | 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff | Gemeinsamer Erwerb C/CE solo / Zug |
Praxis | 5 Fahrstunden Überland 2 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit | 3 / 5 Fahrstunden Überland 1 / 2 Fahrstunden Autobahn 0 / 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
Ärztliches Gesundheitsgutachten
Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs
(Polizeiliches Führungszeugnis – nur in bestimmten Fällen)