Führerscheinklasse CE

Beinhaltet: BE, C1E, T

Vorbesitz: C

Mindestalter: 21 Jahre/18 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 tzGM. einschl. eines Anhängers zulüssig (EWG 3820/85Art. 5).

Bei Vorbesitz der alten Klasse 3 gilt nur die Weiterbildungspflicht.

Ausbildung

Theorie
 
 
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
 
Gemeinsamer Erwerb C/CE
solo / Zug
 
Praxis
 
 
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
3 / 5 Fahrstunden Überland
1 / 2 Fahrstunden Autobahn
0 / 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.


Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
Ärztliches Gesundheitsgutachten
Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs

(Polizeiliches Führungszeugnis – nur in bestimmten Fällen)