Führerscheinklasse C

Beinhaltet: C1

Vorraussetzung: Klasse B

Mindestalter: 21 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) 
Bei Vorbesitz der alten Klasse 3 gilt nur die Weiterbildungspflicht.

Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Augenärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
Ärztliches Gesundheitsgutachten
Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs

(Polizeiliches Führungszeugnis – nur in bestimmten Fällen)