Führerscheinklasse AM

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren: 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

bbh max. 45 km/h

Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor

Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

bbH max. 45km/h

Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

Leistung max. 4kW bei Diesel/Eletromotoren

Leermasse max. 350 kg

Ausbildung:

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen