Führerscheinklasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbh max. 45 km/h
Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4kW bei Diesel/Eletromotoren
Leermasse max. 350 kg
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen