Führerscheinklasse A
Beinhaltet: A1, AM, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei aufstieg von A2 auf A
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
bei Aufstieg von A2 auf A keine Pflchtstunden, sondern nur praktische Prüfung
bei Aufstieg von A1 auf A
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen