Führerscheinklasse A

Beinhaltet: A1, AM, A2

 

Mindestalter:  20 Jahre bei aufstieg von A2 auf A

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren: 

Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder

bbH über 45 km/h

 

Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

bbH über 45 km/h

Leistung über 15 kW

 

Ausbildung:

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff

4  Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

bei Aufstieg von A2 auf A keine Pflchtstunden, sondern nur praktische Prüfung

bei Aufstieg von A1 auf A

3 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

1 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen
Eine praktische Prüfung ist abzulegen

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisches Passbild
Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen