Der "BF 17" Führerschein

Ziel des begleiteten Fahrens ab 17ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010). Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungs- bescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorrausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.

Mäßigender Einfluss einer Begleitperson, die nicht aus der selben Altersgruppe stammt Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger. Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

Die Antragstellung
Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse (z. B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 18 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.

Die Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.